Der Ecobonus gilt für den gesamten Dreijahreszeitraum von 2021 bis 2023 und besteht in einem Steuerabzug von 50% über zehn Jahre für die Installation von Sonnenschutzanlagen zur Verbesserung der Energieeffizienz.

Ecobonus

Steuerbegünstigungen

Vorteile des Steuerabzugs für die Installation von Sonnenschutzanlagen

Um von den Vorteilen des Steuerabzugs profitieren zu können, ist es wichtig, dass die Ausgaben für die Installation der Sonnenschutzanlage zwischen dem 1. Januar 2021 und dem 31. Dezember 2023 bis zu einem maximalen Abzugswert von 60.000 EUR getätigt werden. Die Förderung gilt sowohl für natürliche als auch für juristische Personen (Unternehmen mit UID-Nr.).

Folgende Möglichkeiten in Bezug auf die Steuern stehen zur Auswahl:

Der Steuerabzug besteht sowohl für die Installation neuer als auch für den Ersatz bestehender Sonnenschutzanlagen.

Das Verfahren für die Abtretung der Gutschrift wurde durch das Haushaltsgesetz 2023 dahingehend geändert, dass die Gesamtzahl der möglichen Abtretungen der Gutschrift von 4 auf 5 erhöht wurde. Es ist also eine erste freie Abtretung zwischen allen Parteien vorgesehen, gefolgt von maximal drei weiteren Abtretungen und nicht mehr zwei wie zuvor an qualifizierte Parteien wie Banken, Finanzvermittler oder Versicherungen. Die Banken haben die Möglichkeit, die Gutschrift in einem weiteren Schritt an ihre Girokontoinhaber, die Inhaber eines Unternehmens mit UID-Nummer sind, abzutreten.

WER KANN DEN MARKISEN-BONUS NUTZEN?

INSTALLATION VON PERGOLEN UND SUPERBONUS

Unsere Berater stehen gerne für alle Informationen zur Verfügung, die Sie für die Inanspruchnahme des Ecobonus benötigen.